Entwurfsfassung. Dieses Dokument ist ein interner Entwurf und vor der Veröffentlichung anwaltlich zu prüfen. Mit [ANWALT: …] und [ANBIETER-DATEN: …] markierte Stellen sind noch zu ergänzen. Es begründet keine Rechtsverbindlichkeit.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung kanal-os im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B), nach schweizerischem Recht (OR).
Entwurfsfassung · Version 0.1 · Stand: Juli 2026
1. Geltungsbereich und Vertragsparteien
Diese AGB regeln die Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung «kanal-os» (nachfolgend «Software» oder «Dienst») sowie der damit verbundenen Leistungen, die von [ANBIETER-DATEN: vollständige Firma, Rechtsform und Sitz des Anbieters] (nachfolgend «Anbieter») erbracht werden, gegenüber ihren geschäftlichen Kunden (nachfolgend «Kunde»).
Die AGB gelten ausschliesslich gegenüber Unternehmen, öffentlich rechtlichen Körperschaften und Selbständigerwerbenden im Sinne von Art. 2 des schweizerischen Konsumkreditgesetzes bzw. gegenüber Personen, die den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit schliessen. Der Dienst richtet sich nicht an Konsumentinnen und Konsumenten.
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Individuell vereinbarte Bestimmungen (z. B. im Auftragsformular oder in einer Rahmenvereinbarung) gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
Der Anbieter stellt dem Kunden kanal-os als Mietsoftware (Software as a Service) über das Internet zur Nutzung bereit. Die Software wird auf einer vom Anbieter betriebenen Infrastruktur gehostet und über einen Webbrowser bzw. als Progressive Web App (PWA) genutzt. Eine lokale Installation beim Kunden ist nicht erforderlich; ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes besteht nicht.
kanal-os ist eine Branchenlösung für Kanalservice-, Kanalreinigungs-, TV-Inspektions- und Sanierungsbetriebe und umfasst je nach gebuchtem Umfang insbesondere Feldrapportierung, Disposition, Dokumentation und die Anbindung an Buchhaltungs- und Drittsysteme.
Eigene Instanz pro Kunde: Jeder Kunde wird auf einer eigenen, logisch getrennten Instanz mit eigener Datenbank betrieben (Instance-per-Tenant). Die Daten des Kunden werden nicht mit Daten anderer Kunden in einer gemeinsamen Datenbank vermischt.
Der jeweils konkrete Leistungsumfang, die gebuchten Module und die vereinbarten Preise ergeben sich aus der Bestellung bzw. dem Auftragsformular. Der Anbieter entwickelt die Software laufend weiter; er ist berechtigt, Funktionen zu erweitern, anzupassen oder durch gleichwertige zu ersetzen, sofern der vereinbarte Kernnutzen erhalten bleibt (siehe Ziff. 12).
3. Vertragsschluss
Die Darstellung der Software auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Kontaktaufnahme. Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder elektronische Bestätigung der Bestellung durch den Anbieter, durch Unterzeichnung eines Auftragsformulars oder durch Freischaltung der Instanz und deren Nutzung durch den Kunden, je nachdem, was zuerst eintritt.
Die zur Bestellung handelnde Person sichert zu, zur Vertretung des Kunden berechtigt zu sein.
4. Leistungsumfang, Module und Mitwirkung
kanal-os ist modular aufgebaut. Der Kunde bucht die für seinen Betrieb benötigten Module. Zusätzliche Module können während der Laufzeit hinzugebucht werden; die entsprechende Preisanpassung gilt ab dem Zeitpunkt der Zuschaltung.
Der Anbieter unterstützt den Kunden bei der Inbetriebnahme (Onboarding) im vereinbarten Umfang. Der Kunde stellt die für die Nutzung erforderlichen Voraussetzungen bereit, insbesondere geeignete Endgeräte, einen aktuellen Webbrowser und einen funktionierenden Internetzugang.
Soweit der Kunde Schnittstellen zu Drittsystemen (z. B. Bexio) nutzt, setzt dies ein gültiges eigenes Vertragsverhältnis des Kunden mit dem jeweiligen Drittanbieter voraus. Für Verfügbarkeit, Inhalt und Leistungen dieser Drittsysteme übernimmt der Anbieter keine Gewähr.
5. Preise, Module und Zahlung
Es gelten die im Auftragsformular vereinbarten Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF) und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Das Nutzungsentgelt wird wiederkehrend im Voraus in Rechnung gestellt. Der Abrechnungszeitraum (monatlich oder jährlich) ergibt sich aus dem Auftragsformular. Rechnungen sind innert [ANWALT: Zahlungsfrist festlegen, z. B. 30 Tage] netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, nach vorgängiger Mahnung mit angemessener Nachfrist einen Verzugszins von [ANWALT: Verzugszinssatz, gesetzlich 5 % gemäss Art. 104 OR] zu verlangen und den Zugang zum Dienst nach erneuter Ankündigung bis zum Zahlungseingang zu sperren. Die Sperrung entbindet den Kunden nicht von der Zahlungspflicht.
Der Anbieter ist berechtigt, die Preise für künftige Abrechnungsperioden anzupassen. Preisänderungen werden dem Kunden mindestens [ANWALT: Ankündigungsfrist, z. B. 60 Tage] im Voraus in Textform mitgeteilt. Ist der Kunde mit einer Preiserhöhung nicht einverstanden, kann er den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen.
6. Laufzeit und Kündigung
Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Freischaltung der Instanz und läuft auf unbestimmte Zeit.
Monatliche Kündbarkeit: Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von [ANWALT: Kündigungsfrist konkretisieren, z. B. auf das Ende des laufenden Abrechnungsmonats] gekündigt werden. Es besteht keine Mindestvertragsdauer und keine automatische Verlängerung über einen festen Zeitraum. Bereits im Voraus bezahlte Entgelte für nicht genutzte Zeiträume werden [ANWALT: Regelung zur anteiligen Rückerstattung bei Vorauszahlung festlegen].
Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail an die vom Anbieter bezeichnete Adresse). Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit einer wesentlichen Zahlung in Verzug bleibt oder den Dienst erheblich vertragswidrig nutzt.
7. Pflichten und Verantwortung des Kunden
Der Kunde ist für die von ihm und seinen Nutzern in die Software eingegebenen Inhalte allein verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Daten seiner eigenen Kunden und Endkunden (z. B. Auftraggeber, Liegenschaftsdaten, Rapport- und Inspektionsdaten).
Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:
- Zugangsdaten (Benutzernamen, Passwörter, Tokens) geheim zu halten, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und die Zwei-Faktor-Authentisierung zu nutzen, soweit angeboten;
- Nutzerkonten nur berechtigten Personen zuzuweisen und bei Austritt oder Wegfall der Berechtigung unverzüglich zu deaktivieren;
- die anwendbaren Rechtsvorschriften einzuhalten, insbesondere das Datenschutzrecht gegenüber seinen eigenen Endkunden, und die dafür erforderlichen Rechtsgrundlagen und Informationspflichten sicherzustellen;
- keine rechtswidrigen, schädigenden oder rechtsverletzenden Inhalte zu verarbeiten und die Software nicht missbräuchlich, insbesondere nicht zur Beeinträchtigung ihrer Verfügbarkeit oder Sicherheit, zu nutzen.
Hinsichtlich der Bearbeitung von Personendaten seiner Endkunden ist der Kunde datenschutzrechtlich Verantwortlicher, der Anbieter Auftragsbearbeiter. Es gilt ergänzend der Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV, siehe Ziff. 9).
8. Verfügbarkeit und Support
Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit des Dienstes. Er sichert jedoch ohne separate, ausdrückliche Vereinbarung keine bestimmte Verfügbarkeit in Prozent und keine feste Reaktions- oder Wiederherstellungszeit zu (keine harte SLA).
Nicht als Ausfall gelten Unterbrüche infolge geplanter Wartungsarbeiten, die der Anbieter nach Möglichkeit ankündigt und in nutzungsarme Zeiten legt, sowie Unterbrüche, die auf Ursachen ausserhalb des Einflussbereichs des Anbieters zurückgehen (insbesondere höhere Gewalt, Störungen von Vorleistern, Internet- oder Stromausfälle beim Kunden).
Support wird im vereinbarten Umfang über die vom Anbieter bezeichneten Kanäle erbracht. Eine allfällige separate Service-Level-Vereinbarung (SLA) mit garantierten Verfügbarkeits- und Reaktionswerten kann gesondert abgeschlossen werden.
9. Datenschutz und Auftragsbearbeitung
Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung Personendaten bearbeitet, für die der Kunde Verantwortlicher ist, geschieht dies als Auftragsbearbeitung im Sinne von Art. 9 des schweizerischen Datenschutzgesetzes (nDSG). Die Einzelheiten regelt der Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV), der integrierender Bestandteil dieses Vertrags ist.
Die Bearbeitung von Personendaten der Websitebesucher und Interessenten des Anbieters richtet sich nach der Datenschutzerklärung des Anbieters.
10. Rechte an der Software und Nutzungsrechte
Alle Rechte an der Software, einschliesslich Urheber-, Marken- und sonstiger Immaterialgüterrechte, verbleiben beim Anbieter bzw. bei dessen Lizenzgebern. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Software im vereinbarten Umfang für die eigenen betrieblichen Zwecke zu nutzen.
An den vom Kunden eingegebenen Daten (Kundendaten) erwirbt der Anbieter keine über die zur Vertragserfüllung erforderliche Bearbeitung hinausgehenden Rechte. Die Daten bleiben dem Kunden zugeordnet.
11. Gewährleistung
Der Anbieter erbringt die vertraglichen Leistungen fachgerecht. Weist die Software einen erheblichen, reproduzierbaren Mangel auf, der ihre vertragsgemässe Nutzung mehr als nur unerheblich beeinträchtigt, so hat der Kunde diesen dem Anbieter zu melden; der Anbieter behebt den Mangel innert angemessener Frist durch Nachbesserung.
Da die Software als Mietleistung fortlaufend bereitgestellt und weiterentwickelt wird, besteht kein Anspruch auf eine bestimmte, stets unveränderte Ausgestaltung einzelner Funktionen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche richten sich nach dem anwendbaren Recht und werden im Rahmen von Ziff. 12 (Haftung) beschränkt.
12. Haftung
[ANWALT: Haftungsbegrenzung juristisch prüfen und festlegen (zulässiger Umfang nach Art. 100/101 OR; Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Haftungshöchstbetrag, Ausschluss von Folge- und indirekten Schäden, Datenverlust). Der nachstehende Text ist ein unverbindlicher Formulierungsvorschlag.]
Der Anbieter haftet für Schäden, die er oder seine Hilfspersonen absichtlich oder grobfahrlässig verursachen, sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den typischerweise vorhersehbaren, unmittelbaren Schaden begrenzt und je Schadensfall bzw. pro Vertragsjahr auf [ANWALT: Haftungshöchstbetrag festlegen, z. B. Jahresnutzungsentgelt] beschränkt.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ausgeschlossen. Der Kunde bleibt für die regelmässige Sicherung der von ihm exportierbaren Daten in eigener Verantwortung; die vom Anbieter geführten Backups (siehe AVV) entbinden ihn davon nicht vollständig.
13. Datenexport und Rückgabe bei Vertragsende
Der Kunde kann seine in der Software gespeicherten Daten während der Vertragsdauer im Rahmen der bereitgestellten Exportfunktionen jederzeit selbst exportieren.
Nach Beendigung des Vertrags stellt der Anbieter dem Kunden dessen Daten auf Verlangen für einen Zeitraum von [ANWALT: Übergangsfrist für Datenexport festlegen, z. B. 30 Tage] in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zum Export bereit. Nach Ablauf dieser Frist werden die Kundendaten nach Massgabe des AVV gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Eine allfällige gesonderte Vergütung für über den Standardexport hinausgehende Migrationsleistungen bleibt vorbehalten.
14. Änderungen dieser AGB und der Leistungen
Der Anbieter kann diese AGB sowie den Funktionsumfang der Software mit Wirkung für die Zukunft anpassen, soweit dies aus triftigen Gründen (z. B. Rechtsänderungen, technische Weiterentwicklung, Anpassung des Leistungsangebots) erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.
Änderungen werden dem Kunden mindestens [ANWALT: Ankündigungsfrist festlegen, z. B. 30 Tage] vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innert der mitgeteilten Frist und nutzt er den Dienst weiter, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf wird in der Mitteilung hingewiesen. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen.
15. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte bedarf der vorgängigen Zustimmung der anderen Partei; der Anbieter darf den Vertrag im Rahmen einer Umstrukturierung oder Übertragung des Geschäftsbetriebs ohne Zustimmung übertragen.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Dieser Vertrag untersteht ausschliesslich dem materiellen schweizerischen Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist [ANWALT: Gerichtsstand festlegen (Sitz des Anbieters bzw. konkreter Gerichtsstand); Zulässigkeit der Gerichtsstandsklausel im B2B-Verhältnis prüfen].
